Read more here (in German). (Below the fold the crucial paragraph in German. HT Stefan Heßbrüggen.)
For background on the issue, see here; and the petition .
Zweitens wurde die Denkschrift um eine Empfehlung für Whistleblower
ergänzt, die Hinweise auf Verdachtsfälle von wissenschaftlichem
Fehlverhalten geben (Empfehlung Nr. 17). Whistleblower spielen aus Sicht
der DFG eine wichtige Rolle bei der wissenschaftlichen Selbstkontrolle
und verdienen daher besonderen Schutz. Zugleich wird ein verbindlicherer
Rahmen benötigt, in dem sie ihre Hinweise geben können. „Ein Hinweis
muss immer in gutem Glauben erfolgen. Ein leichtfertiger Umgang mit
einem Hinweis kann bereits selbst eine Form von wissenschaftlichem
Fehlverhalten sein“, erläuterte Dzwonnek. Die DFG mahnt hier auch die
Vertraulichkeit von Hinweisen und weiteren Verfahrensschritten an; diese
ist nicht mehr gegeben, wenn sich Whistleblower zuerst an die
Öffentlichkeit und erst danach an die betroffene Einrichtung wenden. Die
übrigen Formen der wissenschaftlichen Qualitätskontrolle und
Urteilsbildung bleiben hiervon indes unberührt.
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